Aufnahmeverfahren:

Das Gespräch mit der jungen Mutter erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Im Mutter-Kind-Haus kann sich die junge Erwachsene ein Bild von der Einrichtung machen und für sich klären, ob sie sich mit den Anforderungen und Zielsetzungen der Einrichtung einverstanden erklären kann.

Sehr wichtig ist uns die Bereitschaft zu einer Schulausbildung oder einer anderen Tätigkeit sowie über Praktika Erfahrungen zu sammeln. Dies schließt auch ein, dass die junge Frau bereit ist, eine einfache Tätigkeit aufzunehmen, um sich an die Kosten der Unterkunft zu beteiligen.

Grundlage für eine Aufnahme bilden §19, §34 und § 41 SGB VIII